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Köln: Auch zweiter Archiv-Prozess muss neu aufgerollt werden
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Köln: Auch zweiter Archiv-Prozess muss neu aufgerollt werden

Auch ein zweiter Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern vor 13 Jahre muss noch einmal ganz von vorn geführt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob bereits im Oktober die Verurteilung eines ehemaligen Oberbauleiters wegen fahrlässiger Tötung vollumfänglich auf.

Veröffentlicht: Dienstag, 08.02.2022 12:47

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Das geht aus einen Beschluss hervor, der heute veröffentlicht wurde. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln muss die Sache neu verhandeln. Grund sind offenbar Widersprüche in der Urteilsbegründung. Zu der Katastrophe am 3. März 2009 war es wegen Bauarbeiten an einer U-Bahn-Haltestelle gekommen. Zwei junge Anwohner wurden unter dem Schutt begraben. Nach einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2021 hatte der Zweite Strafsenat des BGH bei einer Urteilsverkündung am 13. Oktober bereits die Freisprüche zweier Bauleiter aufgehoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, gaben die Richter am selben Tag per Beschluss der Revision eines dritten Angeklagten statt, der nach einem separatem Prozess am 7. Februar 2019 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

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