
Köln: Archiveinsturz vor dem Bundesgerichtshof
12 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs durch einen Wassereinbruch geht der Fall am Mittwoch (07.07.21) in die letzte Gerichtsinstanz. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche von zwei damaligen Bauleitern verhandelt.
Veröffentlicht: Dienstag, 06.07.2021 15:50
Den beiden Bauleiter waren vom Kölner Landgericht zwar Sorgfaltspflichverletzungen nachgewiesen worden, sie wurden aber vom Vorwurf der Fahrlässigen Tötung freigesprochen. Beide Angeklagten waren damals als Bauleiter in der U-Bahnbaustelle Waidmarkt verantwortlich. Bei dem Unglück starben zwei Menschen und es entstand ein Milliarden Schaden. Zeugen werden beim BGH nicht erneut vernommen. Ein Vertreter der Generalbundesanwaltschaft wird noch einmal mündlich die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Köln begründen und darlegen, warum diese das Urteil für rechtsfehlerhaft hält. Danach können die Verteidiger ihre Plädoyers halten und das Gericht Fragen stellen. Ob es heute oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Urteilsverkündung geben wird, entscheidet sich im Prozessverlauf.