
Der junge Mann soll im Januar seinen 60 Jahre alten Vater und dessen 73 Jahre alte Bekannte getötet haben. Aufgrund einer paranoiden Schizophrenie war er laut Staatsanwaltschaft aber im schuldunfähigen Zustand. Der Angeklagte soll sich mit seinem Vater in dessen Wohnung gestritten haben. Dabei ging er erst mit einer Wodka-Flasche auf seinen Vater los, dann holte er laut Staatsanwaltschaft aus der Küche ein Messer und eine Grillgabel und stach auf sein Opfer ein, das dann verblutete. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als Totschlag. Als die 73-Jährige versucht haben soll, telefonisch Hilfe zu rufen, sei auch sie vom Beschuldigten angegriffen und tödlich verletzt worden. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als Mord zur Verdeckung eines Verbrechens. Weil der Angeklagte an paranoider Schiziphrenie leidet, geht es in dem Prozess nicht um eine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern um die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.