
© Radio Erft
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Die Richter wiesen damit eine Klage einer Journalistin gegen das Erzbistum Köln ab. Sie wollte von dem größten deutschen Bistum unter anderem wissen, in welche Unternehmen es seine Kirchensteuereinnahmen investiert. Dabei berief sich die Journalistin auf die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten. Das Gericht erklärte, der presserechtliche Auskunftsanspruch scheitere in diesem Fall daran, da es sich bei der Kirche nicht um eine Behörde handele.
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