
Kerpen/Münster: Streit um Grundstück am Tagebau vor Gericht
Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am Freitag (24.07.) über die Protestwiese des BUND am Tagebau Hambach bei Kerpen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die vor Jahren angeordnete Enteignung zugunsten von RWE weiter Bestand hat.
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.07.2026 08:20
OVG Münster prüft Enteignung am Tagebau
Muss der Bund für Umwelt- und Naturschutz seine Protestwiese am Tagebau Hambach tatsächlich an RWE abgeben? - Mit dieser Frage beschäftigt sich am Freitagvormittag (24.07.) das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Bezirksregierung in Arnsberg hat die Enteignung vor gut sechs Jahren angeordnet. Dagegen hat der BUND geklagt.
Der Kampf um das Grundstück direkt an der Tagebau-Grenze dauert schon Jahre. Der BUND hat die Fläche vor rund 30 Jahren gekauft, und seit über zehn Jahren versucht der Energiekonzern RWE das Grundstück zu bekommen. Ursprünglich sollte es für den Braunkohle-Abbau abgebaggert werden. Das Thema ist bekanntlich seit dem vorzeitigen Kohleausstieg vom Tisch.
Jetzt will RWE die Erde unter der Wiese unter anderem dafür nutzen, die Böschungen des künftigen Hambach-Sees zu stabilisieren. Der BUND sieht in dieser Nutzung aber keine ausreichende Begründung für eine Enteignung seines Besitzes.