
Kerpen/Münster: Räumung des Hambacher Forst jetzt vor OVG
War die Räumung des Hambacher Forst rechtmäßig oder nicht? - Mit dieser Frage werden sich die Juristen noch einmal beschäftigen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der Stadt Kerpen zugelassen.
Veröffentlicht: Freitag, 08.04.2022 10:22
Aus Sicht der Richter muss die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln, warum die Räumung im Jahr 2018 rechtswidrig war, in einem Berufungsverfahren näher überprüft werden. Damit sei aber nichts über die Erfolgsaussichten gesagt, heißt es. Die Stadt Kerpen hat jetzt einen Monat Zeit, um ihren Berufungsantrag zu begründen. Zum Hintergrund: Im September 2018 hat die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Die NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen damals dazu angewiesen. Begründet wurde dies mit fehlendem Brandschutz bei den Baumhäusern. Für die Kölner Verwaltungsgericht war diese Begründung nur vorgeschoben, die Richter haben deshalb die Räumung für rechtswidrig erklärt. Gegen diese Entscheidung war die Stadt Kerpen - wieder auf Weisung des Landes - vorgegangen und hat Berufung beantragt.