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Kerpen/Köln: Urteil im Fall des toten Säuglings gefallen
© pixabay / Symbolbild
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Kerpen/Köln: Urteil im Fall des toten Säuglings gefallen

3 Jahre und 9 Monate Haft, das ist das Urteil des Kölner Landgerichts gegen eine 22-Jährige Frau aus Kerpen. Sie hatte gestanden, im April ihr Neugeborenes direkt nach der heimlichen Geburt im Elternhaus erdrosselt zu haben. Anschließend hat sie das kleine Mädchen im Bettkasten versteckt.


Veröffentlicht: Dienstag, 26.10.2021 13:48

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Das Gericht verurteilte die Frau wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Aus Sicht des Gerichts kam der 22-Jährigen zu Gute, dass sie die Tat früh gestanden hatte. Sie habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und sich dabei selbst in Gefahr gebracht, bei der Geburt ist sie laut den Richtern fast verblutet. Außerdem sei die Frau bislang nicht vorbestraft und sie müsse für die nächsten Jahre mit der moralischen Schuld klarkommen. Auch das wirkte sich mildernd auf das Urteil aus. Das Gericht bescheinigte der Frau zudem eine mangelnde Reife. Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch in Berufung gehen.

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Schwangerschaft verheimlicht

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Nach den Angaben der jungen Frau hat sie die Schwangerschaft verheimlicht und ihr Kind ohne Hilfe in ihrem Elternhaus entbunden. Als das kleine Mädchen anfing Geräusche zu machen, habe sie das Neugeborene geschlagen und erdrosselt. Danach habe sie den toten Säugling im Bettkasten versteckt. In einem Krankenhaus hat sie am folgenden Tag von der Geburt erzählt. Die alarmierten Rettungskräfte haben dann das tote Baby gefunden. Die Obduktion hat ergeben, dass das Kind lebensfähig war und durch äußere Gewalteinwirkung gestorben ist.

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