
Kerpen: Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastro
Gute Nachricht für Gaststätten, Eiscafés und Restaurants in Kerpen: die Stadt verzichten auch in diesem Jahr auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie. Die Befreiung gilt bis zum Ende des Jahres.
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 11:47
Das hat der Stadtrat am Dienstagabend gegen die Stimmen von CDU und Bürgermeister Spürck beschlossen. Die Stadt und die CDU waren zwar auch dafür, die Gastronomie zu entlasten, allerdings wollten sie zunächst nur im ersten halben Jahr auf die Sondernutzungsgebühren verzichten. Im Sommer wollte die Stadt überprüfen, wie sich die Pandemie-Situation entwickelt und gegebenenfalls die Regelung verlängern. Kerpen ist nicht die einzige Stadt im Rhein-Erft-Kreis, die auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastro verzichtet. Solche Regelungen gibt es beispielsweise auch in Hürth und Frechen.