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Kerpen: Juristischer Erfolg für Bürgermeister Spürck
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Kerpen: Juristischer Erfolg für Bürgermeister Spürck

Im Streit um die Besetzung der Beigeordneten-Stelle in Kerpen sieht sich Bürgermeister Dieter Spürck in seinem Vorgehen bestätigt. Nach seinen Angaben hat das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge von SPD und UWG abgelehnt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 03.09.2020 16:42

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Die beiden Fraktionen hatten sich dagegen gewehrt, dass der Rat die Wahl von Mahmoud Al-Khatib zum Ersten Beigeordneten rückgängig gemacht hat. Das Gericht hat laut der Stadt Kerpen die Anträge von SPD und UWG für unzulässig erklärt, die beiden Fraktionen seien durch den Ratsbeschluss nicht in ihren eigenen Rechten verletzt worden. Außerdem dient der Wahlakt laut Gericht nur der internen Willensbildung, deshalb habe der Bewerber im Umkehrschluss keinen Anspruch auf die Ernennung. Spürck sieht sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt, er habe ausschließlich nach Recht und Gesetz gehandelt. Zum Hintergrund: Der Rat der Stadt Kerpen hat im Februar Mahmoud Al-Khatib zum neuen Ersten Beigeordneten gewählt. Diesen Beschluss hatte der Rat Ende Juni wieder aufgehoben. Außerdem hatte sich Spürck geweigert, Al-Khatib zu ernennen. Unter anderem weil er Zweifel daran hat, dass Al-Khatib die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Stelle erfüllt.

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