Kerpen: Hambi-Räumung war rechtswidrig

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch mitgeteilt. Geklagt hatte eine ehemaliger Baumhaus-Bewohner.

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Die Baumhäuser und Plattformen waren im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen geräumt worden – aus Brandschutzgründen, so die damalige Begründung. Die Stadt Kerpen war mit der Räumung einer Weisung des Heimatministeriums des Landes NRW gefolgt.Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient, so die Richter. Der Hambacher Forst galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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