
© Radio Erft
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Die Regelung betrifft Weiberfastnacht, den Karnevalssonntag und den Rosenmontag. Schon in den vergangenen Jahren hatte es diese Sicherheitsvorkehrungen gegeben. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Hintergrund der Maßnahme sind Anschläge wie 2016 in Nizza und in Berlin. Dabei waren die Attentäter mit Lastwagen in Menschenansammlungen gefahren.
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