
© Radio Erft
© Radio Erft
Anzeige
Beschlagnahmte Werte müssten nach der Strafvollstreckungsordnung NRW versteigert werden, heißt es. Das geschehe routinemäßig etwa bei Autos, Handys und Schmuck. Insofern liege es zunächst einmal nahe, bei der Kryptowährung Bitcoin ebenso zu verfahren. Ob es funktioniere, werde man sehen müssen.
Anzeige