Hürth/Münster: Stadt gewinnt vor Oberverwaltungsgericht

Die Stadt Hürth hat nach dem Wegzug des Türkischen Generalkonsulats ein Vorkaufsrecht für das alte Rathaus an der Luxemburger Straße. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden.

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Damit hat die Stadt Hürth das Berufungsverfahren gewonnen, nachdem sie zunächst im Verfahren am Kölner Verwaltungsgericht unterlegen war. Die Richter aus Münster hatten im Gegensatz zu ihren Kölner Kollegen keine Bedenken gegen die Argumentation der Stadt und haben auch keine formellen Fehler gesehen. Das ist ein Rückschlag für die beiden Männer, die gegen den Beschluss der Stadt Hürth geklagt haben. Sie hatten schon einen notariellen Kaufvertrag mit den Eigentümern abgeschlossen als ihnen die Stadt Hürth das Grundstück dank des Vorkaufsrechts weggeschnappt hat.

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