
Hürth/Münster: Gericht entscheidet über Vorkaufsrecht
Steht der Stadt Hürth nach dem Wegzug des türkischen Generalkonsulats tatsächlich ein Vorkaufsrecht für das alte Rathaus an der Luxemburger Straße zu? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstagvormittag das Oberverwaltungsgericht Münster.
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.01.2022 15:54
Zwei Männer bezweifeln, dass die Stadt in diesem Fall ein Vorkaufsrecht ausüben darf: die beiden Kläger hatten schon einen notariellen Kaufvertrag mit den Eigentümern abgeschlossen, als ihnen die Stadt Hürth das Grundstück dank des Vorkaufsrechts weggeschnappt hat. Dagegen haben sich die beiden Männer gewehrt, und das Verwaltungsgericht in Köln hat ihnen recht gegeben. Die Kölner Richter haben den Bescheid aufgehoben, weil ihnen die Begründung der Stadt Hürth nicht ausgereicht hat, warum der Verkauf an die Stadt besser für das Wohl der Allgemeinheit wäre als der Verkauf an die beiden Kläger. Außerdem hat es laut einem Gerichtssprecher formale Mängel beim Beschluss der Stadt gegeben. Den hatte der Hauptausschuss abgesegnet, zuständig wäre aber der Rat gewesen. Die Stadt Hürth hat gegen die Entscheidung der Kölner Richter Berufung eingelegt. Die wurde zugelassen und deshalb entscheiden nun die Richter aus Münster.