
© Radio Erft
© Radio Erft
Anzeige
Damit bleibt es dabei, dass die Höchstspannungsleitung durch Efferen geführt wird und nicht drumherum. Die Richter begründen ihre Entscheidung vor allem damit, dass keine Verfahrensfehler vorliegen. Aus ihrer Sicht ist es nicht zu beanstanden, dass die Bezirksregierung Köln nach der erneuten Prüfung an der geplanten Trasse festgehalten hat. Denn die Beeinträchtigungen der Anwohner sowie der Natur und der Landschaft durch die Trasse seien ausreichend ermittelt, bewertet und gewichtet worden. Die Anwohner befürchten dagegen gesundheitliche Gefahren durch die Stromautobahn, wie etwa mehr Leukämiefälle.
Anzeige