Rhein-Erft: Maskenpflicht ausgeweitet

Nach Hürth hat auch Brühl die Maskenpflicht in der Stadt ausgeweitet. Seit Mittwoch muss zum Beispiel in der Fußgängerzone auch draußen eine Schutzmaske getragen werden.

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Gleiches gilt für den Bereich des Balthasar-Neumann-Platzes an den Marktagen dienstags, donnerstags und samstags. Grund sei der hohe Publikumsverkehr in diesen Bereichen, heißt es von der Stadt. In Hürth gilt seit Mittwoch eine Maskenpflicht im Einkaufszentrum Hürth-Park und auf dem Gertrudenhof. Im Hürth-Park sind davon alle Bereiche betroffen – einschließlich der Zuwege und Parkhäuser. Auf dem Gertrudenhof gilt die Maskenpflicht zu den Öffnungszeiten auf dem gesamten Gelände und ebenso auf den Zuwegen und Parkplätzen.

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