Hürth: Auch im kommenden Jahr keine Gebühr für Außengastro

Ein kleiner Lichtblick für die Gastronomen in Hürth: sie müssen auch im nächsten Jahr keine Gebühren für ihre Außengastro bezahlen. Die Stadtwerke verzichten weiter auf die Sondernutzungs-Gebühren.


Die Stadtwerke und die Stadt wollen so den Gastronomen in der Corona-Krise helfen. Die Befreiung gilt vom 1. November bis zum 31. Dezember 2021. Schon seit Mai dürfen die Gastronomen in Hürth Stühle und Tische nach draußen stellen, um die Abstandsregeln besser einhalten zu können. Für diese Außengastro-Fläche müssen sie keine Gebühren zahlen. Wer von diesem Angebot schon Gebrauch macht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Die anderen Gaststätten, Eiscafés, Restaurants und Cafés können die Sondernutzung mit einem entsprechenden Formular jetzt bei der Stadt Hürth beantragen. Für die Außengastro sind Flächen wie Gehwege, Parkplätze oder Parkstreifen geeignet, vorausgesetzt der Gehweg ist dann immer noch mindestens 1,50 Meter breit.

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