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Hochwasser: So kommen Flutopfer an die Spendengelder
Auf einer Sonderratssitzung am Dienstag, 24.08, hat die Stadt Erftstadt präsentiert nach welchen Kriterien die Spendengelder an die Hochwasser-Opfer verteilt werden sollen. Aktuell stehen rund 6,7 Millionen Euro an Spenden zur Verfügung. Dabei kann diese Nothilfe aber nur eine zusätzliche Unterstützung für die Betroffenen sein. Ein vollständiger Ausgleich der erlittenen Schäden kann durch die Spenden nicht abgedeckt werden.
Hier ist eine Übersicht über die Richtlinien:
Veröffentlicht: Mittwoch, 25.08.2021 01:24
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Wer kann die Spendengelder beantragen:
- jede Person, die von der Flutkatastrophe betroffen ist und den ersten Wohnsitz in Erftstadt hat
- pro Haushalt kann ein Antrag eingereicht werden
- ausgenommen sind Haushalte mit einen Bruttoeinkommen von über 70.000 Euro bzw. Paare mit einen Bruttoeinkommen von über 120.000 Euro
Wer bekommt wie viel Geld?
- die Bemessungsgrundlage für die Spendengelder ist die Schadenshöhe des Haushaltes
- wenn die Schadenshöhe 50.000 Euro übersteigt, wird die Bemessungsgrundlage auf 50.000 Euro festgesetzt
- jeder Haushalt erhält bis zu 10 Prozent seiner Schadenssumme ausgezahlt, maximal also 5.000 Euro
- bei Totalschaden an Haus und Hausrat liegt die Grenze bei 20 Prozent, maximal also 10.000 Euro
- in Härtefälle kann die Nothilfekommission besondere Grenzen festlegen
Wie funktioniert der Ablauf?
- der Antrag auf Spendengelder kann auf der Seite der Stadt Erftstadt abgerufen werden
- der Antrag muss spätestens bis zum 15. September wieder bei der Stadt eingegangen sein, damit die Komission sich einen Überblick über die eingegangenen Anträge und die angefragte Spendensumme machen kann; dann entscheidet die Kommission, wer wie viel Geld erhält
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