
Harte Urteile im Kölner A555-Raser-Prozess
Zwei ehemalige Spieler des FC sind wegen eines illegalen Rennens mit Todesfolge zu langen Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Köln hat die heute 22-Jährigen zu 5 Jahren bzw. 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.04.2026 10:39
Angeklagte müssen lange ins Gefängnis
Wegen eines Autorennens mit dem Tod von zwei Menschen als Folge sind zwei junge Männer vom Landgericht Köln zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der eine von ihnen wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, der andere zu vier Jahren und sechs Monaten. Die Strafen gehen deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Es gebe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die beiden Angeklagten damals ein Rennen gefahren seien, sagte der Vorsitzende Richter. Dies sei kein tragischer Unfall gewesen, sondern hier seien zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Das könne man sich nicht irgendwie schönreden. Die beiden heute 22-Jährigen waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 bei Wesseling mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen.