
Hambacher Forst: Wiesencamp muss laut Gericht geräumt werden
Das Protestcamp auf einer Wiese am Hambacher Forst muss geräumt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag entschieden. Es bestätigt damit eine Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018.
Veröffentlicht: Freitag, 16.04.2021 10:39
Der Kreis hatte den Eigentümer der Wiese damals aufgefordert, sämtliche Bauten zu entfernen und keine neuen zu errichten. Dagegen hatte sich der Mann gewehrt und geklagt. Nach Ansicht des Gerichts kann er sich unter anderem nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen. Geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätiger Aktionen und Straftaten im Bereich des Hambacher Forstes keine Rede sein. Die Polizei habe kürzlich mitgeteilt, dass es dort zu über 360 Straftaten gekommen sei, so das Gericht in seiner Begründung. Der Grundstückseigentümer kann allerdings noch Berufung gegen das Urteil beantragen.