
© Stadt Erftstadt, Pressestelle
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Gymnicher Mühle
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Betroffen sind nur das Restaurant und die Teile des Mühlengebäudes, die dem insolventen Mühlenverband Rhein-Erft-Rur gehören. Das Gericht muss jetzt den Wert des Gebäudes bestimmen - Das dauert in der Regel ein knappes halbes Jahr. Das Problem: Weder der Rhein-Erft-Kreis und der Erftverband als Miteigentümer noch zwei Kaufinteressenten wollten die Gymnicher Mühle übernehmen. Der Betrieb inklusive Restaurant, Museum und Backstube läuft trotz des Verfahrens weiter. Nicht davon betroffen ist der Wassererlebnispark mit der Wasserwerkstatt.
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