
Grönemeyer-Prozess: Plädoyers gehalten
Im Rechtsstreit zwischen dem Sänger Herbert Grönemeyer und zwei Pressefotografen hat die Staatsanwaltschaft in Köln
am Mittwoch für beide Angeklagten acht Monate auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.02.2019 14:59
In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen
Köln/Bonn im Dezember 2014. Der Vorfall wurde von einem der Fotografen gefilmt und ins Internet gestellt. Auf dem Video sieht man, wie Grönemeyer die Fotografen beschimpft und angreift, aber die Staatsanwaltschaft glaubt, die beiden wollten den Sänger bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten. Grönemeyer habe lediglich verhindern wollen, dass seine Lebensgefährtin und sein Sohn fotografiert werden.