
© Radio Erft
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In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen
Köln/Bonn im Dezember 2014. Der Vorfall wurde von einem der Fotografen gefilmt und ins Internet gestellt. Auf dem Video sieht man, wie Grönemeyer die Fotografen beschimpft und angreift, aber die Staatsanwaltschaft glaubt, die beiden wollten den Sänger bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten. Grönemeyer habe lediglich verhindern wollen, dass seine Lebensgefährtin und sein Sohn fotografiert werden.
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