
Getöteter Mitarbeiter - Keine Konsequenzen für Staatsanwaltschaft
Der tödliche Angriff auf einen Mitarbeiter der Stadt Köln bei einem Hausbesuch im Dezember zieht innerhalb der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Es sei kein Anfangsverdacht wegen einer Straftat ersichtlich, heißt es in einem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln.
Veröffentlicht:
Der Hintergrund des Falls: Der mutmaßliche Täter hatte laut Polizei bereits im März Bedienstete einer anderen städtischen Behörde angegriffen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob der mutmaßliche Täter nicht längst in eine geschlossene psychiatrische Klinik hätte eingewiesen werden müssen. Es wurde deshalb ein Dienstaufsichtsverfahren gegen den zuständigen Staatsanwalt eingeleitet. Dieses dauert auch noch an, wie aus dem Bericht hervorgeht. Was jetzt schon feststehe, sei allerdings, dass ein Anfangsverdacht der Rechtsbeugung nicht gegeben sei.