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Demnach gilt künftig, dass Kinder zwischen 6 und 16 Jahren keine FFP2-Masken mehr tragen müssen. Für sie reicht die blaue OP-Maske. Sobald dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, ist die Regelung in Kraft.
Zudem stimmte der Bundesrat dafür, dass künftig auch Apothekerinnen und Apotheker Nachträge im Impfpass vornehmen dürfen, z.B. für die Corona-Impfung.
Wer falsche Impf- oder Testbescheinigungen ausstellt, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen, wer die falschen Bescheinigungen nutzt mit bis zu einem Jahr.
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