
Gericht definiert Dauer der Karnevalszeit bei uns
Jetzt ist es amtlich: Die Karnevalszeit geht im Rheinland rund um Köln von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Das hat das Arbeitsgericht in Köln festgestellt. Hintergrund ist die Klage einer Kellnerin.
Veröffentlicht: Montag, 25.02.2019 13:01
Die Frau hatte am Freitag und am Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet und wollte deswegen, dass in ihrem Zeugnis steht, dass sie auch in der Karnevalszeit gekellnert hat. Ihr Arbeitgeber fand aber, der Freitag und der Samstag gehörten nicht zur Karnevalszeit. Dem widersprach jetzt das Gericht: Zwar sei die Karnevalszeit nicht genau definiert. Im Rheinland und insbesondere im Kölner Raum bestehe aber kein Zweifel an der Auslegung des Begriffs. Die Arbeitsbelastung in der Gastronomie sei in dieser Zeit besonders hoch, und deshalb könne eine Tätigkeit in der Zeit auch mit Fug und Recht im Zeugnis vermerkt werden.