Geldstrafen für Anti-Braunkohleaktivisten

Das Amtsgericht Eschweiler hat fünf Anti-Braunkohleaktivisten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu geringen Geldstrafen verurteilt. Weil sie kaum Einkommen haben, sollen vier Aktivisten 250 und ein vorbestrafter Aktivist 300 Euro zahlen.

Dagegen hat das Gericht den Vorwurf fallengelassen, dass die Aktivisten öffentliche Betriebe gestört haben. Die drei Männer und zwei Frauen hatten vor zwei Jahren während der Weltklimakonferenz in Bonn das RWE-Kraftwerk in Weisweiler über Stunden lahmgelegt. Sie hatten ein Förderband besetzt und die Kohlezufuhr zum Kraftwerk vorübergehend gestoppt. Da sich die Angeklagten nicht an dem Kohle-Förderband angekettet hätten, sondern an einer Konstruktion darauf, sei nicht in die Substanz des Förderbandes eingegriffen worden, heißt es in dem Urteil. Das könne nicht als Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der öffentlichen Anlage gewertet werden. Vier der Angeklagten müssen sich jetzt noch einmal vor Gericht verantworten: RWE verlangt von ihnen und zwei weiteren Aktivisten rund zwei Millionen Euro Schadenersatz. Denn der Energiekonzern musste nach eigenen Angaben wegen der Blockade-Aktion drei Kraftwerksblöcke vorübergehend vom Netz nehmen und fehlenden Strom teuer zukaufen.

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