
Bedburg: Urteil nach Erpressung in Gaststätte
Was im Februar als normaler Abend in einer Bedburger Gaststätte begann, endete in einer schweren Straftat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 41-jährige Angeklagte innerhalb eines Tages mehrfach in dem Café erschien und Geld vom Betreiber forderte. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, drohte der Mann damit, eine Handgranate in das Lokal zu werfen. Zudem bedrohte er den Café-Betreiber und dessen Familie massiv mit dem Tod. Zum Abschluss schoss der Mann mit einer Waffe in die Luft.
Die Ermittler konnten den Aufenthaltsort des Mannes bereits kurz nach der Tat am Tatort ausfindig machen. Für die Festnahme wurden Spezialeinheiten der Polizei angefordert, die am frühen Morgen in Bergheim-Quadrath-Ichendorf zugriffen. Dort konnte der damals flüchtige und mutmaßlich bewaffnete Tatverdächtige schließlich festgenommen werden. Seit September wurde der Fall vor dem Kölner Landgericht verhandelt, das nun das Urteil von fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe aussprach.