Frisör muss für verbrannte Haare zahlen

Eine Frau, die beim Frisör schwerer Verbrennung erlitten hat bekommt Schmerzensgeld. Das hat das Kölner Landgericht am Donnerstag entschieden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass eine zu lange Einwirkzeit einer Blondierungscreme zu den Verletzungen geführt hat.

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Der Frau waren in dem Frisiersalon vor drei Jahren Strähnchen gefärbt waren. Und obwohl die Kundin über starkes Brennen klagte, ließ eine Mitarbeiterin die Farbe eine weitere halbe Stunden einwirken. Die Frau erlitt schwerer Verbrennungen und Verätzungen am Hinterkopf. Auch weil auf der Handtellergroßen Stelle am Hinterkopf keine Haare mehr wachsen werden, muss der Frisör seiner ehemaligen Kundin jetzt 4.000 Euro zahlen.

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