
© Radio Erft
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Zur Begründung heißt es: Es kann nicht einwandfrei bewiesen werden, dass der Offizier des Militärgeheimdienstes Personen im Umfeld des rechtsextremen Soldaten Franco A. vor Durchsuchungen gewarnt hat. Das Gericht folgte mit dem Freispruch der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe für den MAD-Mann gefordert. Die Staatsanwältin kündigte an zu prüfen, ob sie in Berufung geht.
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