
Die junge Frau habe durch «Trommeln auf einem Lärminstrument» andere Aktivisten beim Werfen von Feuerwerkskörpern auf Polizeibeamte motiviert, hatten die Kerpener Richter festgestellt. Ein in dem Verfahren gezeigtes Polizeivideo hatte aber gezeigt, dass die Feuerwerkskörper weit entfernt von den Polizisten explodiert waren und keine direkte Gefahr darstellten. Ein Polizeibeamter hatte die Aktion im Zeugenstand als «Kinderkram» bezeichnet. Die junge Frau bekommt außerdem eine Entschädigung für die rund sechsmonatige Untersuchungshaft.
Über das erstinstanzliche Urteil sagte jetzt der Vorsitzende Richter der Berufungskammer, Thomas Beenken: «Die Verhängung einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen einen jungen, nicht vorbestraften Menschen, ist schon sehr außergewöhnlich.»