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Katzenhaltern, die ihren Freigänger nicht kastrieren lassen, droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. Aktiv kontrolliert aber niemand die herumlaufenden Katzen. Es sei denn das Tier verletzt sich draußen und wird vom Tierschutzverein aufgelesen oder wird von der Feuerwehr von einem Baum geholt. Ist die Freigängerkatze dann nicht kastriert, droht dem Besitzer eine Geldstrafe. Eine Kastration kostet beim Tierarzt etwa 90 bis 130 Euro. Die neue Verordnung soll unter anderem auch die Tierschutzvereine unterstützen. Diese kümmern sich um die frei lebenden Katzen und kastrieren sie auch. Bisher mussten die Vereine das aus eigener Tasche zahlen – In Zukunft übernimmt das der Kreis mit einer Pauschale von rund 100 Euro pro Tier.
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