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Frechen: Höhere Gebühren für Außengastro
© Radio Erft / Symbolbild
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Frechen: Höhere Gebühren für Außengastro

In Frechen steigen die Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen auf öffentlichen Flächen. Auch gewerbliche E-Ladesäulen werden mit der neuen Sondernutzungssatzung erstmals kostenpflichtig.

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Frechen erhöht Tarife für öffentliche Flächen

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In Frechen wird die Nutzung öffentlicher Flächen für Betriebe teurer. Der Stadtrat hat eine neue Sondernutzungssatzung beschlossen. Damit steigen unter anderem die Gebühren für die Außengastronomie.

Für Außengastronomie müssen Betriebe künftig sechs statt bisher vier Euro pro Quadratmeter und Monat zahlen. Auch für Warenausstellungen vor Läden und Gaststätten steigt die Gebühr von fünf auf sechs Euro pro Quadratmeter und Monat.

Neu ist außerdem eine Regelung für gewerbliche E-Ladesäulen auf öffentlichen Flächen. Sie werden mit der neuen Satzung erstmals gebührenpflichtig.

Nach Angaben der Stadt sollen die Tarife künftig jedes Jahr überprüft werden. So sollen größere Gebührensprünge vermieden werden.

Die neue Sondernutzungssatzung in Frechen tritt Anfang November (3.11.) in Kraft.

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