
© Radio Erft
© Radio Erft
Anzeige
Verkäufer in Handyshops sind rechtlich dazu verpflichtet, den Kunden ein Infoblatt über das angebotene Produkt zu geben. Darauf steht übersichtlich, zu welchen Konditionen der Vertrag abgeschlossen wird. Über 90 Prozent der befragten Shops haben dieses Blatt – auch auf Nachfrage – nicht herausgegeben. Darüber hinaus arbeiten einige mit Druck und falschen Versprechungen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale davon ab, unter Zeitdruck etwas zu unterschreiben. Seriöse Anbieter ermöglichen es, den Vertrag in Ruhe zuhause durchzulesen. Aus unterschriebenen Verträgen wieder herauszukommen, ist laut Verbraucherzentrale sehr schwierig. Es gibt bei im Laden abgeschlossenen Verträgen kein Rücktrittsrecht.
Anzeige