Extra Reise-Hotline der Verbraucherzentralen

Kurz vor den Osterferien laufen bei den Verbraucherzentrale die Telefone heiß. Die Anfragen zum Reiserecht sind seit dem Kontaktverbot derart explodiert, dass es jetzt eine eigene Hotline dafür gibt, heißt es von der Verbraucherzentrale in Bergheim.


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Hier versuchen noch mehr Mitarbeiter als sonst die vielen Anfragen zu beantworten. Reisehotline: 0211 – 33 99 58 45 Mo.-Fr. 9:00 bis 15:00 Uhr. Viele wollten in den Osterferien wegfahren und wissen, nicht was zu tun ist. Aktuell können zum Beispiel Pauschalreisen im April wegen der geltenden Reisewarnung kostenlos storniert werden. Bei privaten Buchungen gilt das geltende Recht im Reiseland, heißt es von den Verbraucherzentralen. Viele Fragen drehen sich aber auch um Angebote der Airlines: sie bieten ihren Kunden derzeit schon an, Flüge bis zum 31. Mai gegen einen Gutschein einzutauschen, das Geld aber nicht auf einem anderen Weg zu erstatten. Obwohl das nicht der geltenden Rechtslage entspricht, sollten Kunden diese Möglichkeit in Betracht ziehen, heißt es von den Experten. Denn können sich die Verbraucher nicht einvernehmlich mit dem Unternehmen einigen, droht ein Rechtsstreit.

Individuelle Buchung

Für Hotels oder Ferienwohnungen, die individuell beim Anbieter im Ausland gebucht wurden, gilt allerdings die rechtliche Lage in dem jeweiligen Land. Bei Reisen, die erst für Mai oder Juni gebucht sind, rät die Verbraucherzentrale zunächst Kontakt zum Reiseunternehmen aufzunehmen, um eine Lösung zu finden. AirBnB Buchungen bis zum 31. Mai können Gäste und Gastgeber beispielsweise aktuell zu gesonderten Bedingungen stornieren.

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