
© Radio Erft
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Der Baum muss am Donnerstag, 14. Januar bis 6 Uhr morgens sichtbar an der Grundstücksgrenze oder Straße liegen. Er darf kein Lametta oder anderen Baumschmuck mehr haben und Bäume über 2,50m müssen halbiert werden. Wer seinen Baum noch ein bisschen behalten will, der kann ihn anschließend zerkleinern und über seine Biotonne entsorgen, so die Stadt.
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