
Weiterbeschäftigung und keine Schichten mehr auf Stationen mit Covid-Patienten, gleichzeitig verzichtet die Ärztin auf weitere rechtliche Schritte wegen des Verstoßes gegen das Mutterschutzgesetz. - das sind die Kernpunkte des Vergleichs, den beide Seiten vereinbart haben. Die Ärztin ist nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit der Entscheidung und könne jetzt in Ruhe ihre Schwangerschaft genießen und anschließend wieder motiviert zur Arbeit gehen, sagte sie im Radio-Erft-Interview. Laut ihrem Anwalt Rolf Bietmann sei alles erreicht, was sie wollten. Sollte seine Mandantin nochmal auf einer Station mit Covid-Patienten arbeiten müssen, könnten sie jetzt dagegen vorgehen. Zum Hintergrund: die Ärztin hatte das Marien-Hospital verklagt, weil sie trotz Schwangerschaft auf einer Station mit Corona-Patienten arbeiten sollte. Das Krankenhaus hat diese Vorwürfe zurückgewiesen, es habe keine Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz gegeben