© Justiz NRW
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Aufgabe der Schiedspersonen ist es, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten. Sie sind dabei keine Richter, sondern sollen versuchen, einen Kompromiss zu finden. Interessierte können sich bei der Stadt Erftstadt bis zum 26. Januar bewerben. Voraussetzung ist, dass sie zwischen 25 und 75 Jahre alt sind und in Erftstadt wohnen. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund ist laut Stadt ausdrücklich gewünscht.
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