
© pixabay / Symbolbild
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Alle Schüler mussten wegen eines positiven Schnelltests bei einem Schüler in Quarantäne – konnten sich für die nächste Prüfung aber „frei-testen“ lassen. Das galt aber nur für die Schüler aus unserem Kreis – nicht für die Schüler, die aus Euskirchen kommen und das Ville-Gymnasium besuchen Unser Kreis bezieht sich dabei auf eine Ansage des Schulministeriums. Danach wird Schülern generell die Freitest-Möglichkeit eingeräumt, die Entscheidung darüber trifft aber das zuständige Gesundheitsamt. Für die Schüler aus dem Kreis Euskirchen gilt das nicht. Denn ihr Kreis beruft sich bei der Entscheidung auf einen anderen Erlass, die betroffenen Schüler müssen also nach der Quarantäne nachschreiben.
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