Anzeige
Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
© pixabay / Symbolbild
Teilen:

Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. Damit sei aber noch nicht entschieden, ob die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, teilte Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Veröffentlicht: Mittwoch, 05.05.2021 19:10

Anzeige

Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21).

Anzeige

Begründung

Anzeige

Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. "Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck", heißt es in dem Beschluss. Die Richter hielten aber auch fest, dass es unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Allerdings sehe man auch nicht "eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen".

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greife tief in die Lebensverhältnisse ein, heißt es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes (Link weiter unten im Text). Die Folgen wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus. Allerdings falle sie in einen Zeitraum, in dem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft "keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben". In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, wenn man die Regelung außer Kraft setze.

Gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind mehr als 250 Verfahren beim Verfassungsgericht eingegangen.

Anzeige
Anzeige

Umfrage: Deutsche halten sich an die Regeln

Anzeige

Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage von Civey für den "Business Insider" hält sich die Mehrheit an die Ausgangsbeschränkungen. Mehr als 77 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich strikt an die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr halten. Nur 4,7 Prozent sagten, dass sie sich weniger strikt oder gar nicht (8,7 Prozent) daran halten.

Bei der Umfrage wurde zudem deutlich, dass sich vor allem potentielle AfD-Wähler (fast 43 Prozent) weniger an die Ausgangssperre halten bzw. diese ganz missachten. Bei den FDP-Anhängern waren es knapp 21 Prozent, bei Anhängern der Linken rund 15 Prozent. Bei CDU-, SPD- und Grünen-Anhängern waren es laut der Umfrage jeweils nur unter zehn Prozent der Befragten.

Anzeige
Anzeige
Anzeige