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Wenn auf einer Strecke eine Höchstgeschwindigkeit von 80 angegeben ist, hat das schon seine Berechtigung, sagt Volker Gronau von Straßen NRW. Die Geschwindigkeitsanzeigen auf den Autobahnen gelten genauso wie fest installierte Schilder. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen.
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