
© Radio Erft
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Es geht um die Frage, ob auch ohne Diesel-Fahrverbote die Grenzwerte für Stickstoffoxid auf kurze Sicht eingehalten werden können. Eigentlich hatte das Kölner Verwaltungsgericht schon entschieden, dass ab April Dieselautos der Abgasklasse 4 oder schlechter sowie Benziner der Klassen 1 oder 2 aus der grünen Umweltzone raus müssen. Ab September sollten auch Fahrer von Euro-5-Dieseln betroffen sein. Es gab aber ein Hintertürchen des Richters: Wenn die Schadstoffwerte in der Stadt plötzlich doch deutlich sinken, könnte man auf die Fahrverbote verzichten. Anfang Februar stellte die Bezirksregierung ihren Luftreinhalteplan vor – mit mehreren Maßnahmen um die Schadstoffwerte zu senken, aber ohne Dieselfahrverbote.
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