Die neue Corona-Schutzverordnung - das gilt ab Montag

Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW - wir erklären die neuen Regeln im Detail.

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Die ab Montag geltende Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass in Kommunen mit einer Wocheninzidenz von über 100 unter anderem Geschäfte, Museen und Sportstätten schließen müssen. Dazu zählt zum Beispiel Köln. Jedoch können Kreise und kreisfreie Städte im Einvernehmen mit dem Ministerium beschließen, dass die Einrichtungen für Menschen mit negativem Test geöffnet bleiben dürfen. Voraussetzung ist ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertests. Der Rhein-Erft-Kreis hat diese Genehmigung bereits vom Land erhalten.

WICHTIG: Wer per Click & Meet shoppen gehen will, braucht einen negativen Corona-Test. Der Test muss von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein und mitgeführt werden. Mit einem negativen Test können Kunden dann weiter mit Termin in den Baumarkt, in Geschäfte oder mit den Kindern in den Zoo gehen. Erlaubt sind auch Zutritt von Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten so wie auch körpernahe Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik. Auflagen wie Desinfektion, Abstand und Maskenpflicht bleiben aber weiter bestehen.

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FRISEURE: Friseure und medizinische Fußpflege fallen nicht unter die Corona-Notbremse. Sie bleiben weiter geöffnet. Ein negativer Test ist Laumann zufolge in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 nicht nötig.

GASTRONOMIE: Die Gastronomie bleibt weiter geschlossen. Die Test-Option erstreckt sich laut Laumann nicht auf die Gastronomie. Das gebe die Corona-Schutzverordnung nicht her. Er verwies auf weitergehende Öffnungskonzepte, die im Rahmen der geplanten Modellregionen möglich seien.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Über das Osterwochenende werden die Kontaktbeschränkungen auch in Regionen mit hoher Corona-Inzidenz gelockert. Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürfen sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, heißt es in der Corona-Schutzverordnung. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Außer an Ostern gilt aber in Kommunen mit einer Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen.

VOLKSFESTE: Große Festveranstaltungen wie Volksfeste oder Schützenfeste sind in NRW noch bis mindestens 31. Mai verboten. Die Konkretisierung schafft Planungssicherheit für viele Vereine, die sonst im Frühjahr ihre Schützenfeste abgehalten hätten.

SONNENSTUDIOS: Ab dem 29. März ist der Betrieb von Sonnenstudios in NRW wieder erlaubt. Wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen müssen allerdings die Vorgaben der Notbremse beachtet werden. Laumann begründete die Änderung mit entsprechenden Gerichtsurteilen.

SCHWIMMUNTERRICHT: NRW lässt Schwimmunterricht für Kinder unter Auflagen wieder zu. Ab Montag dürfen Kurse für Schwimm-Anfänger und Kleinkinder wieder stattfinden - allerdings mit höchstens fünf Kindern pro Gruppe.

MODELLREGIONEN: NRW will gemäß Bund-Länder-Beschluss in etwa einem halben Dutzend Modellregionen weitergehende Öffnungen mit strengem Schutz- und Testkonzept erproben. Laumann dementierte einen Medienbericht, wonach das Land die Regionen bereits ausgewählt habe. Die SPD im Landtag lehnte die Pläne für Modellkommunen ab und plädiert stattdessen für einen landesweiten «Test-Roll-out». Eine flächendeckende Test-Infrastruktur sei der beste Weg aus dem Lockdown, erklärte Fraktionschef Thomas Kutschaty. Die Grünen forderten eine wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte.

REAKTIONEN: Der Handel reagierte erleichtert. «Wir sind zunächst froh, dass man unserer Anregung gefolgt ist und als Maßstab das regionale Infektionsgeschehen anstelle eines Landesdurchschnitts Verwendung findet», erklärte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, Peter Achten.

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