
Die neue Corona-Schutzverordnung
Für Fans von großen Veranstaltungen könnte hier was dabei sein: Fußballstadien, Musikfestivals und ähnliche Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen wieder viel mehr Zuschauer zulassen. Das geht aus der neuesten Corona-Schutzverordnung hervor, die ab dem 1. Oktober gültig ist.
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.09.2021 13:05
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- In Fußballstadien, bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen werden die Corona-Auflagen in Nordrhein-Westfalen weiter gelockert: Unter freiem Himmel dürfen dann alle Sitzplätze wieder belegt werden. Bei Stehplätzen sieht´s anders aus: Hier dürfen nur die Hälfte der Plätze vergeben werden und auf den Gängen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Insgesamt entfällt die bisherige Begrenzung auf maximal 25.000 Zuschauer. Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt noch eine Deckelung: Ab einer Personenzahl von über 5000 wird die darüber hinausgehende Auslastung auf höchstens 50 Prozent des regulär Möglichen begrenzt.
- Draußen gilt keine Maskenpflicht mehr. Bisher galt sie noch in Warteschlangen oder an Verkaufsständen. Sie wird aber nach wie vor da empfohlen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Bei coronabedingt zugangsbeschränkten Veranstaltungen - etwa in Diskotheken oder Clubs kann der teure PCR-Test ersetzt werden durch einen höchstens sechs Stunden alten, professionell durchgeführten und entsprechend dokumentierten Antigen-Schnelltest. Zu Hause durchgeführte Selbsttests reichen nicht.
- In der Innengastronomie werden keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr verlangt - allerdings weiter empfohlen.
- Die Verordnung schreibt auch die bereits angekündigte Regelung fest, dass Schüler sich während der Herbstferien selbst um Corona-Tests kümmern müssen, um Zugangsbeschränkungen zu überwinden. Außerhalb der Ferien brauchen Schulpflichtige dafür nur ihren Schülerausweis vorzulegen, da in den Schulen ohnehin regelmäßig getestet wird.
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