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Corona: Wohnungsumzüge erlaubt
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Corona: Wohnungsumzüge erlaubt

Am 1. April ziehen auch an Rhein und Erft viele Menschen um. Schon lange vor der Corona-Krise sind Mietverträge unterschrieben worden und jetzt müssen die Möbel und Kisten von A nach B. Verboten sind Wohnungsumzüge grundsätzlich nicht.

Veröffentlicht: Montag, 30.03.2020 14:55

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Allerdings gilt auch hier: nicht mehr als zwei Personen und Mindestabstand im öffentlichen Raum, heißt es vom Rhein-Erft-Kreis. Wenn also Freunde, Bekannte oder Nachbarn helfen, die nicht im Haushalt leben, dann dürfen immer nur zwei Helfer gleichzeitig am Umzugswagen ein- oder ausladen, heißt es unter andrem aus Kerpen und Pulheim. Und gewerbliche Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bei dem Umzug vor Infektionen schützen. Für die Überprüfung des Kontaktverbots bei Umzügen sind die Städte zuständig.

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