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Corona-Krise: Kurzarbeitergeld ist möglich
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Corona-Krise: Kurzarbeitergeld ist möglich

Das Kurzarbeitergeld kann Unternehmen an Rhein und Erft als Überbrückung bei Corona-Problemen helfen und Kündigungen abwenden. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Brühl hin.

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.03.2020 14:36

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Sie bekommt in diesen Tagen jede Menge Anfragen zu dem Thema. Arbeitgeber können es beantragen, wenn bei ihnen Kurzarbeit notwendig ist. Zum Beispiel, weil Aufträge weggebrochen sind oder wichtiges Material für die Weiterarbeit nicht geliefert wird. Das Geld soll verhindern, dass Mitarbeiter deswegen entlassen werden müssen und stattdessen dem Betrieb nach der Corona-Flaute weiter mit ihrem Knowhow zur Verfügung stehen. Betriebe können das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Förderung orientiert sich am Gehalt der einzelnen Mitarbeiter und beträgt mindestens 60 Prozent.

Bei dieser Hotline bekommen Arbeitgeber weitere Hilfe: 0800 4555520.

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