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Bundestag: Impfplicht ab 60 abgelehnt
© pixabay / Symbolbild
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Bundestag: Impfplicht ab 60 abgelehnt

Der Bundestag hat den Kompromissvorschlag für eine Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahre abgelehnt. Den Vorschlag für eine Pflicht ab 60 Jahre lehnten 378 Abgeordnete ab, dafür votierten 296 Abgeordnete und neun enthielten sich.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.04.2022 10:45

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Das sind die weiteren Anträge, die jetzt beraten werden

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Außer dem Gesetzentwurf lagen dem Bundestag drei Anträge vor:

- Die Union fordert ein Impfvorsorgegesetz. Darin enthalten sind ein Impfregister und ein «gestufter Impfmechanismus», den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage in Kraft setzen könnten. Er könnte dann auch eine Impfpflicht vorsehen, aber nur für gefährdete Gruppen.

- Eine Abgeordnetengruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki fordert, die Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht zu erhöhen.

- Die AfD fordert, von der Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht Abstand zu nehmen und die schon seit März greifende Impfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen aufzuheben.

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Das hätte bei einer Impfpflicht ab 60 gegolten

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- Pflichten: Für alle ab 60 Jahre wäre eine Pflicht gekommen, bis zum 15. Oktober über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Für alle von 18 bis 59 Jahre, die nicht geimpft sind, wäre zunächst eine Beratungspflicht eingetreten - sie hätten bis dahin «eine individuelle ärztliche Beratung» nachweisen müssen. Über die Pflichten, Beratungs- und Impfangebote sollen die Krankenkassen bis 15. Mai die Bürger informieren.

- Ausnahmen: Von den Pflichten ausgenommen wären Menschen gewesen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, und Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel.

- Kontrollen: Die Nachweise hätte man Behörden bei Kontrollen ab 15. Oktober zusammen mit einem Lichtbildausweis vorlegen müssen. Zum Durchsetzen sollten im Notfall nur Zwangsgelder zulässig sein, keine Ersatzhaft. Unabhängig von Kontrollen hätten Nachweise bis 15. Oktober der Krankenkasse vorgelegt werden müssen, die Kassen sollten dies zum 1. September anfordern.

- Zusätzliche Stufen: Der Bundestag sollte im Licht des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen können, dass die Nachweispflicht noch ausgesetzt wird. Ab dem 1. September hätte das Parlament zudem beschließen können, dass die Impfpflicht auch für 18- bis 59-Jährige kommt. Die gesamten Regelungen sollten bis 31. Dezember 2023 gelten.

- Register: Bis Ende 2023 sollte ein Register eingerichtet werden, das erhaltene Impfungen gegen bestimmte übertragbare Krankheiten oder eine vorliegende Immunität erfasst. (mit Texten von dpa)

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