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BUND will weitere Hambach-Entscheidung
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BUND will weitere Hambach-Entscheidung

Im Ringen um den Hambacher Forst bei Kerpen lässt der Umweltverband BUND nicht locker. Er will drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts anfechten und hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung beantragt.

Veröffentlicht: Montag, 19.08.2019 15:16

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Die Verwaltungsrichter in Köln hatten die Klagen des Umweltverbands abgewiesen. Sie richteten sich unter anderem gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis zum Jahr 2020 – denn darin ist auch die Rodung des Waldes geregelt. Außerdem klagt der BUND gegen die Enteignung seiner Ackerfläche für den Tagebau.

Auf Bitten der nordrhein-westfälischen Landesregierung hatte der Tagebaubetreiber RWE zuletzt einen Rodungsstopp bis 2020 zugesagt. Die Kohlekommission der Bundesregierung hatte den Wunsch geäußert, dass der Wald erhalten bleibt.

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