
Bund und Länder beschließen neue Maßnahmen
Bund und Länder haben neue Beschlüsse gefasst. In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Außerdem gibt es auch Beschränkungen im Privaten, wo die Siebentageinzidenz besonders hoch ist.
Veröffentlicht: Donnerstag, 02.12.2021 13:45
Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte. In Schulen soll flächendeckend eine Maskenpflicht gelten. In Gebieten von einer Siebentageinzidenz über 350 müssen Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Geimpfte und Genesene dürfen dann auch in Innenräumen nur noch mit maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Außenbereich dürfen sich bei einer Inzidenz über 350 maximal 200 Geimpfte oder Genesene treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften dürfen sich nur Menschen aus dem eigenen Haushalt und zwei weitere Menschen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
Verkauf von Feuerwerk auch in diesem Jahr verboten
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen.
Status "Geimpft" wird ablaufen
Kanzlerin Merkel (CDU) kündigte zudem an, dass Geimpfte ohne Booster ihren Impfstatus auf Dauer verlieren werden. Im Gespräch sei im Moment, dass nach neun Monaten eine Booster-Impfung nötig werde. Außerdem soll der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht beraten. Die Bundesregierung fordert den deutschen Ethikrat auf, dazu eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Laut Merkel könnte diese ab Februar 2022 eingeführt werden.
Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.
Weniger Zuschauer bei Großveranstaltungen
Die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein.