
BUND-Klagen zum Hambacher Forst abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forstes abgelehnt. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung.
Veröffentlicht: Dienstag, 12.03.2019 15:12
Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Verringerung des CO2-Ausstoßes erreicht werden solle. Dies sei eine Entscheidung, die von der Politik getroffen werden müsse und einem Gericht nicht anstehe. Das Verwaltungsgericht wies insgesamt drei Klagen des Umweltverbands BUND gegen den Braunkohletagebau in Hambach ab. Der Energiekonzern RWE sieht sich damit rechtlich bestätigt. Das juristische Gezerre wird damit aber wohl kein Ende finden – es ist davon auszugehen, dass der BUND vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen wird.
Zuvor hatte der Energiekonzern RWE in dem Gerichtsverfahren um die Zukunft des Hambacher Forstes einen Vergleich abgelehnt. Das Gericht hatte unter anderem vorgeschlagen, RWE solle sich bereiterklären, bis Ende 2020 keine Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Forst auszuführen. Da RWE bereits öffentlich zugesagt habe, bis Ende September 2020 nicht zu roden, blieben nur noch die drei Monate Oktober bis Dezember 2020. Über die Zeit ab 2021 geht es in dem laufenden Verfahren nicht mehr. Im Gegenzug sollte der Umweltschutzverband BUND seine Klagen zurückziehen. RWE lehnte aber ab – mit dem Verweis darauf, dass eine juristische Entscheidung in Bezug auf andere Verfahren und Genehmigungen wichtig sei.