
© Radio Erft / Symbolbild
© Radio Erft / Symbolbild
Anzeige
Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richter gemeinsam mit den Berufsrichter die Urteil in Jugendstrafprozessen. Wer sich bewerben will, der muss mindestens seit einem halben Jahr in Brühl wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Erwartet wird soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Kommunikationsfähigkeit, heißt es von der Stadt Brühl. Wer sich fürs Amt der Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen interessiert, der kann sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Brühl, Jugendamt, Hans Rittberger, Hedwig-Gries-Straße 100 in 50321 Brühl, Telefon 02232 / 794620 melden.
Anzeige